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EU-Führerschein

Der bisherige Führerschein behält weiterhin seine uneingeschränkte Gültigkeit.

Es besteht keine generelle Umtauschpflicht!

Die Ausnahmen: über 50-jährige Führerscheininhaber müssen unter gewissen Umständen Ihren Führerschein umtauschen.
Nähere Informationen zum "Zwangsumtausch" finden sie auf der Home Page des Main-Kinzig Kreises (siehe unten).

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren alten Führerschein freiwillig gegen einen Scheckkartenführerschein einzutauschen.

Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Rodenbach haben, können Sie den Umtausch Ihres alten Führerscheines im Bürgerbüro beantragen (dies gilt nicht bei Verlust oder Diebstahl):

Bei Verlust oder Diebstahl muss der Ersatzführerschein persönlich bei der Führerscheinstelle beantragt werden!!!

Benötigte Unterlagen:

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein 
  • aktuelles Lichtbild (biometrietaugliches Lichtbild)

Kosten:
Die Verwaltungsgebühr beträgt € 24,--

Weiter Informationen erhalten Sie bei der Führerscheinstelle des Main-Kinzig-Kreises.

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