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Allgemeine Hinweise für gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde Rodenbach
(Diese Hinweise und Informationen richten sich an Steinmetze, Bildhauerinnen oder Bildhauer, Gärtnerinnen oder Gärtner, Floristen und sonstige Gewerbetreibende deren Tätigkeit dem Friedhofszweck dient.)


Anschriften und Ansprechpartner

Friedhofsverwaltung Der Gemeindevorstand, Buchbergstraße 2, 63517 Rodenbach

Sachbearbeiterin: Frau Hofmann

Telefon: 06184 599-0, Durchwahl: -41

Telefax: 06184 50472

E-Mail: patricia.hofman@rodenbach.de

Homepage: www.rodenbach.de

 
Friedhöfe

Ortsteil Niederrodenbach:

Ortsteil Oberrodenbach:
Die Friedhöfe verfügen über eine Trauerhalle und Kühlzelle

Gelnhäuser Straße

Bergstraße

 
Mitarbeiter vor Ort 

Herr Gärtner  

Herr Adam   
(erreichbar Mo. - Fr. von 7:30 - 16:00 Uhr)

Tel. 0179 4811970

Tel. 0175 5743063

 
Leiter des Bauhofes

Herr Reus  


Tel. 06184 56435 oder 0179 5128907


 

Zulassung
 
Gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde Rodenbach sind nur nach vorheriger Antragstellung und nach Ausstellung einer Einzel- oder Jahreserlaubnis zulässig

Voraussetzungen für die Zulassung

- Nachweis über Meisterprüfung oder vergleichbaren anerkannten beruflichen Abschluss
- Eintragung in Handwerksrolle oder das Verzeichnis gem. § 19 Handwerksordnung, ggf. Eintragung in das Verzeichnis der
  Landwirtschaftskammer    
- Nachweis über Haftpflichtversicherungsschutz

Gebühren für die Zulassung nach der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Einzelerlaubnis  € 55,00
Jahreserlaubnis  € 55,00


Hinweise zur Jahres- bzw. Einzelerlaubnis

Die Jahres- bzw. Einzelerlaubnis ist bei der Ausführung aller Arbeiten auf dem Friedhof mitzuführen und den Aufsichtspersonen auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassungen sind nicht übertragbar.

Die Termine für die Ausführung der Arbeiten sind rechtzeitig, mindestens 2-3 Tage vor Beginn bei den Friedhofsmitarbeitern anzumelden.

Einschränkungen beim Befahren der Wege mit PKW und LKW

- Die Zufahrt auf dem Friedhof Niederrodenbach ist nur bis zum Pflaster-Rondell auf dem neuen Teil erlaubt
- Die Zufahrt auf dem Friedhof Oberrodenbach ist nur bis zur Kreuzung und dann rechts bis zum Waldrand erlaubt

Von diesen Stellen aus ist der Transport von Materialien mit geeignetem Gerät durchzuführen.

Sonstige Hinweise und Einschränkungen

- Der Friedhofsgestaltungsplan und die vorgeschriebenen Maße sind einzuhalten.

- Die Gewerbetreibenden und ihre Beschäftigten haben die Friedhofsordnung der Gemeinde Rodenbach und die hierzu
  ergänzend ergangenen Vorschriften zu beachten.

- Die Lagerung von erforderlichen Werkzeuge und Materialien ist nur an den vom Friedhofspersonal genehmigten Stellen erlaubt.

- Die Reinigung der Geräte darf nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofs erfolgen.

- Arbeitsmaterial ist mitzubringen, überschüssiges Arbeitsmaterial darf nicht auf dem Friedhof entsorgt werden.

Zur Überwachung der Arbeiten erfolgt bei Beginn und Beendigung der Tätigkeiten eine Einweisung sowie Endabnahme durch das Aufsichtspersonal, hierüber wird vor Ort ein Einweisungs- und Abnahmeprotokoll erstellt.

 

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