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Anerkennung einer Facharzt-,Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen

Nr. 99131018016000

Leistungsbeschreibung

Wenn Ärztinnen und Ärzte Ihre Weiterbildung (Facharzt, Schwerpunkt, Zusatzweiterbildung) abschließen möchten, müssen Sie sich bei der Ärztekammer melden und eine entsprechende „Anerkennung“ beantragen. Je nach angestrebter Qualifikation wird die Ärztin oder der Arzt hierzu eine Prüfung ablegen und erhält nach Bestehen dieser eine Urkunde.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige ist die Abteilung „Ärztliche Weiterbildung“ der Landesärztekammer Hessen in Frankfurt. Die zuständige Sachbearbeitung entscheidet sich nach der angestrebten Qualifikation.
Weitere Informationen finden Sie unter:

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen können Sie bei der zuständigen Sachbearbeitung erfragen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Rechtsaufsichtsbehörde:


Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden

Tel: 0611 817-0
Fax: 0611 89084-0
Internet: https://soziales.hessen.de/

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben am

25.10.2016

Welche Unterlagen werden benötigt?

Weiterbildungszeugnisse, Anlagen zum Zeugnis in beglaubigter Kopie mit zugehörigen Arbeitsverträgen in einfacher Kopie. Geforderte Bescheinigungen entsprechend.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren sind in der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen hinterlegt:

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